Allgemeine Einkaufsbedingungen
Carrier Kältetechnik Deutschland GmbH
1. Allgemeines
Für unsere Bestellungen und Abschlüsse gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen oder für uns nachteilig von dispositivem Recht abweichende Verkaufsbedingungen des Lieferanten gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Die vorbehaltlose Annahme von Lieferungen und Leistungen oder deren Bezahlung bedeutet keine Zustimmung zu den Verkaufsbedingungen des Lieferanten.
2. a) Bestellung/Auftragsbestätigung
Unsere Bestellungen bedürfen der Schriftform. Sie sind bei entsprechendem Vermerk auf dem BestelIformular ohne eigenhändige Unterschrift wirksam.
Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung in der gleichen Form innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir zum Widerruf berechtigt.
b) Rahmenbedingungen
Soweit mit dem Lieferanten eine schriftliche Rahmenvereinbarung hinsichtlich bestimmter Produkte besteht, verzichten wir bei der Bestellung/Abruf dieser Produkte auf eine Auftragsbestätigung. Einzelbestellungen innerhalb der Rahmenvereinbarung werden wirksam, wenn der Lieferant ihnen nicht binnen fünf Arbeitstagen nach Zugang widerspricht. Eine Auftragsbestätigung unter Abweichung von unserer Bestellung wird nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Abrufe gemäß vereinbarter Lieferplaneinteilung bedürfen keiner Bestätigung.
c) Datenfernübertragung
Für die unter b) genannten Bestellungen/Abrufe wird bei Einrichtung einer Datenfernübertragung zu dem Lieferanten grundsätzlich auf das Schriftformerfordernis verzichtet. Der Schriftform bedarf jede rechtsverbindliche Erklärung, die von der rahmenvertraglichen Vereinbarung abweicht bzw. diese ergänzt.
3. Lieferung
(Angabe von Bestellnummer- und -position in bezugnehmenden Schriftstücken)
Soweit nicht schriftlich abweichend vereinbart, erfolgen alle Lieferungen frei Verwendungsstelle.
Kosten für Transportversicherung und Verpackung tragen wir nicht. Soweit der Lieferant nach der Verpackungsverordnung verpflichtet ist, die verwendete Verpackung zurückzunehmen, trägt er die Kosten des Rücktransports und der Verwertung.
Vereinbarte Liefertermine und -fristen sind verbindlich. Mit ihrer vom Lieferanten zu vertretenden Überschreitung gerät dieser ohne Mahnung in Verzug. Der Lieferant hat uns unverzüglich von absehbaren Lieferverzögerungen schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Mehrkosten, insbesondere im Falle notwendiger Deckungskäufe gehen zu Lasten des Lieferanten. Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung bedeutet keinen Verzicht auf Ersatzansprüche.
Für Stückzahlen, Gewichte und Maße sind, vorbehaltlich eines anderweitigen Nachweises, die bei unserer Wareneingangskontrolle ermittelten Werte maßgeblich.
Produktionsunterbrechungen aufgrund unabwendbarer Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, Arbeitskampf) berechtigen uns zum Rücktritt; i. ü. verlängert sich bei allen unverschuldeten Annahmehindernissen der Liefer- und Zahlungszeitpunkt entsprechend der Dauer der Hinderung.
4. Rechnung/Zahlung
Es gelten die Angaben in unseren Bestellungen/ Lieferplaneinteilungen. Die Rechnung ist in einfacher Ausfertigung getrennt von der Lieferung mit bezug zur Bestellung und Bestellposition an uns zu senden.
Die Zahlung erfolgt nach Erhalt der Rechnung und Ware, wahlweise innerhalb 10 Tagen mit 3% Skonto, 30 Tagen mit 2% Skonto oder nach 90 Tagen netto, unbeschadet unseres Rechts späterer Reklamation.
Unsere Haftung für verspätete Zahlung ist auch im Verzugsfalle der Höhe nach beschränkt auf den gesetzlichen Fälligkeitszinssatz
5. Mängeluntersuchung/Gewährleistung
Wir sind berechtigt, die Ware nach anerkannten Stichprobenverfahren im ordentlichen Geschäftsgang zu untersuchen. Der Lieferant verzichtet auf den Einwand verspäteter Mängelrüge, wenn ihm die im genannten Ablauf entdeckten Mängel unverzüglich bzw. die nicht entdeckten Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung angezeigt werden.
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen uns ungekürzt zu. Wahlweise können wir von Lieferanten Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. in dringenden Fällen oder bei Säumnis des Lieferanten sind wir zur Mängelbeseitigung auf dessen Kosten berechtigt. Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate vom Tage der Ingebrauchnahme des Endprodukts.
6. Produkthaftung
Für den Fall, dass wir vor einem Kunden oder Dritten wegen Produkthaftung in Anspruch genommen werden, ist der Lieferant verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen freizustellen, sofern und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom Lieferanten gelieferten Produktes verursacht worden ist. Der Lieferant trägt in diesen Fällen alle Kosten und Aufwendungen einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung oder einer Rückrufaktion. Inhalt und Umfang eines solchen Rückrufes werden wir - soweit möglich und zumutbar - mit dem Lieferanten abstimmen. Es gelten i. ü. die gesetzlichen Regeln.
7. Schutzrechte
Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Werden wir von Dritten wegen einer solchen Verletzung in Anspruch genommen. hat uns der Lieferant von allen Ansprüchen freizustellen und alle notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme zu tragen.
8. Unterlagen, Modelle/Geheimhaltung
Überlassene Unterlagen, Daten und Gegenstände (Muster, Modelle etc.), die wir dem Lieferanten zur Ausführung eines Auftrages zur Verfügung stellen, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung weder weiterverwendet noch vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Produkte, die mit Hilfe unseres Eigentums, nach unseren Angaben oder unter wesentlicher Beteiligung bei der Entwicklung hergestellt werden, dürfen nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte geliefert werden.
9. Datenschutz
Der Lieferant ist damit einverstanden, dass wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderliche Daten des Lieferanten und der mit ihm abgeschlossenen Verträge über EDV speichern und lediglich für eigene Zwecke verwenden.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechtes sowie unter Ausschluss der Haager Einheitlichen Kaufgesetze, des UN-Kaufrechts und sonstiger Konventionen über das Recht des Warenkaufes.
September 2009
